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Karte der Gemeinden

"Unterstützung der Aktivitäten von KMU in der Tourismusbranche und Erhöhung der Bekanntheit von Małopolska als touristische Wirtschaftsmarke"

 

Finanzierungsquelle:

Projekt kofinanziert im Rahmen des Regionalen Operationellen Programms der Woiwodschaft Kleinpolen für 2014-2020 , Prioritätsachse 3: Unternehmerisches Kleinpolen, Maßnahme 3.3 Internationalisierung der Wirtschaft Kleinpolens, Teilmaßnahme 3.3.1. Wirtschaftsförderung von Kleinpolen, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Projektleiter:   Stiftung für die Entwicklung der Regionen

Projektpartner:   Verband der Kurgemeinden der Republik Polen

Geltungsbereich: Woiwodschaft Kleinpolen.

Projektdurchführungszeitraum: 23.06.2019 - 31.12.2022

Die Gesamtkosten der Projektumsetzung betragen 6.200.125 PLN

Kofinanzierungsbetrag des Projekts : 5.270.106,25 PLN

Das Hauptziel des Projekts:  

Ziel des Projekts ist es, die internationale Tätigkeit kleinpolnischer Unternehmen der Freizeitindustrie in den Kurstädten der Region zu unterstützen und die Bekanntheit von Kleinpolen als Wirtschaftsmarke im Bereich des Kurtourismus auf nationaler und internationaler Ebene zu steigern.

Projektbeteiligte:

Das Projekt richtet sich an KMU der Freizeitindustrie aus der Woiwodschaft Kleinpolen, die unter anderem in den Kurortgemeinden Kleinpolen tätig sind für Hotels / Pensionen und andere Unterkünfte, SPA-Zentren, Agrotourismusbetriebe, Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich Sport und Erholung, Kultur und Gastronomie erbringen. Die Begünstigten des Projekts werden Unternehmer aus allen Kurortgemeinden der Woiwodschaft Kleinpolen sein.

Unternehmer aus dem KMU-Sektor mit Sitz oder Zweigniederlassung (Nachweis auf der Grundlage von CEiDG oder KRS) oder in der Woiwodschaft Kleinpolen tätig und Dienstleistungen in der Freizeitbranche erbringend aus 8 Kurortgemeinden Kleinpolens (Nachweis auf der Grundlage der im Einstellungsformular enthaltenen Erklärung). ) werden für das Projekt rekrutiert. KMU, die für das Projekt rekrutiert werden, verfügen aufgrund der Besonderheiten der Branche über eine Strategie/einen Entwicklungsplan für die Akquise von Kunden aus externen Märkten.

Im Rahmen des Projekts werden Aktivitäten in folgenden Bereichen durchgeführt:

  • Förderung des wirtschaftlichen Angebots der Region im Bereich des Kurtourismus,
  • Unterstützung kleinpolnischer KMU aus der Freizeitbranche, die in Kurstädten der Region tätig sind, bei ihrer Expansion auf externe Märkte
  • Unterstützung des Investitionsprozesses in der Region in Kurstädten.

Die im 3-Jahres-Projekt durchgeführten Aktivitäten umfassen:

  1. Organisation der Internationalen Messe für Kurtourismus in Małopolska.
  2. Förderung des touristischen Angebots von KMU mit Hilfe innovativer Kommunikationslösungen.
  3. Bewerbung des touristischen Angebots der Region in Fernsehen, Radio und Internet sowie in traditioneller Form (Werbe- und Drucksachen)
  4. Reisen von Delegationen zu internationalen Tourismusmessen
  5. Datenbank mit Investitionsmöglichkeiten
  6. Workshops für KMU

 

REKRUTIERUNGSREGELN FÜR DAS PROJEKT:  

definiert die REGULIERUNGEN DER EINSTELLUNG UND DER TEILNAHME AM PROJEKT - § 4 Einstellungsdokumentation und Einstellungsregeln

  1. Kandidaten, die an einer Teilnahme am Projekt interessiert sind, müssen ein Rekrutierungsformular mit Anhängen an das Projektbüro senden.
  2. Das Rekrutierungsformular ist im Projektbüro und auf den Webseiten tumalopolska.pl , www.f-rr.org , www.sgurp.pl erhältlich .
  3. Es ist erlaubt, das Rekrutierungsformular persönlich einzureichen, per Post an die Adresse des Projektbüros zu senden oder Scans an die E-Mail-Adresse zu senden: projekt@sgurp.pl oder rekrutacja@tumalopolska.pl
  4. Projektanträge werden im sog offene Rekrutierung (kontinuierlicher Verkehr) ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung für die Rekrutierung und Teilnahme am Projekt.
  5. Die Reihenfolge des Bewerbungseingangs ist entscheidend für die Qualifizierung für einzelne Aktivitäten im Projekt. Bei postalischen Bewerbungen ist der Eingang beim Projektbüro maßgebend. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird geschlossen, wenn die Anzahl der im Projekt für einzelne Aktivitäten vorgesehenen Plätze erschöpft ist.
  6. Anträge für das Projekt, die mit einem anderen als dem von FRR erstellten Formular oder nicht gemäß dem in dieser Verordnung festgelegten Verfahren eingereicht werden, werden abgelehnt.
  7. Anlagen zu Einstellungsunterlagen, die in dieser Verordnung nicht vorgesehen sind, unterliegen in keiner Phase des Einstellungsverfahrens einer Bewertung.
  8. Es wird festgehalten, dass die Einreichung der Bewerbungsunterlagen nicht gleichbedeutend mit der Aufnahme der Projektteilnahme ist.
  9. Bewerbungen unterliegen einer formalen und inhaltlichen Begutachtung.
  10. Im Rahmen der formalen Bewertung werden folgende Kriterien berücksichtigt:
  11. Zugehörigkeit zur Zielgruppe nach § 1 Abs 4,
  12. Senden des Einstellungsformulars innerhalb der unter Punkt genannten Frist 4 in der Form nach Punkt 3.
  13. Bei formalen Mängeln wird die meldende Stelle aufgefordert, diese innerhalb von 7 Kalendertagen zu ergänzen.
  14. Anträge, deren formale Mängel nicht behoben wurden, werden nicht weiter geprüft.
  15. Das Rekrutierungsformular mit allen Anhängen muss in polnischer Sprache ausgefüllt, leserlich und von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, das KMU, das die Teilnahme am Projekt beantragt, zu vertreten.
  16. Im Auswahlverfahren der Teilnehmer für das Projekt richtet sich die Qualifikation nach dieser Ordnung.
  17. Die eingereichten Rekrutierungsformulare zusammen mit den beigefügten Dokumenten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  18. Im Rahmen des Einstellungsverfahrens erstellt die Kommission regelmäßig (mindestens einmal im Monat) einen zusammenfassenden Bericht, der eine Liste der qualifizierten Einrichtungen enthält.
  19. Die Berechtigung zur Teilnahme am Projekt ergibt sich aus der Erfüllung der in diesem Reglement beschriebenen Bedingungen zur Teilnahme am Projekt. Im Falle einer größeren Anzahl von Bewerbungen von Teilnehmern als im Projekt vorgesehen, erstellt der Rekrutierungsausschuss die sog Reserveliste.
  20. Der Einstellungsausschuss benachrichtigt KMU über die Einstellungsergebnisse per Post, E-Mail oder Telefon.
  21. Der Projektteilnehmer ist verpflichtet, eine Vereinbarung über die Teilnahme am Projekt zu unterzeichnen und (falls zutreffend) das diesem Reglement beigefügte Formblatt mit den Angaben zur Beantragung der De-minimis-Beihilfe einzureichen.
  22. Die Rekrutierung der Teilnehmer erfolgt nach den Grundsätzen der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.

Bewerbungsunterlagen:  

  1. BESTIMMUNGEN FÜR DIE EINSTELLUNG UND DIE TEILNAHME AM PROJEKT
  2. Anhang 1 – Rekrutierungsformular
  3. Anhang Nr. 2 -   Teilnahmeerklärung am Projekt
  4. Anhang Nr. 3 - Informationsformular bei der Beantragung der De-minimis-Beihilfe
  5. Anhang Nr. 4 – Rekrutierungsformular Mobile Anwendung

 

Projektkoordinatorin: Edyta Batkowska, E-Mail: ebatkowska@f-rr.org

 

 

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